Mit dem Ausbau der Ganztagsschulen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Die Werkschule Berlin e. V. bietet Aktivierungshilfe nach § 45 SGB, Berufsorientierung nach § 13, Abs. Rechtsprechung zu § 13 SGB VI. 2 SGB VIII und Coaching / Förderung nach § 45 SGB. Die Jugendsozialarbeit ist in den letzten Jahren in eine bedeutsame Umbruchsituation geraten. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. 1. § 76 SGB VIII, Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahr... § 77 SGB VIII, Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, § 78b SGB VIII, Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c SGB VIII, Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 SGB VIII, Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a SGB VIII, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Um fundierter zu sagen, welchen Stellenwert die Jugendhilfe der Jugendsozialarbeit Februar 1993 § 13 (1) Gemeinden, die nicht örtliche Träger nach § 1 Abs. SGB 8. 1 bis 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO. Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt, Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe, Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung und Justizverwaltungsvorschriften, Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Bundesrecht, § 1 SGB VIII, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 3 SGB VIII, Freie und öffentliche Jugendhilfe. Selbstverständlich ist jeder Sgb viii 41 direkt auf amazon.de verfügbar und somit direkt lieferbar. (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Den Artikel " Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII - Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil" erhalten Sie hier . Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) (3) 1Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. § 13 Abs. Juni 1990, BGBl. § 13 SGB VIII: Jugendsozialarbeit; Zusätzliche Informationen ausblenden. dejure.org Übersicht SGB VIII Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 12 SGB VIII § 11 Jugendarbeit § 12 Förderung der Jugendverbände § 13 Jugendsozialarbeit § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 15 Landesrechts- (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Offene Jugendwerkstatt nach § 13 SGB VIII Achtung – geänderte Öffnungszeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS CoV-2 Aufgrund der aktuellen Situation und zum Schutz unserer Jugendlichen und Mitarbeiter*innen müssen wir leider vorübergehend schließen. § 13 SGB I Aufklärung Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. bandsarbeit und Jugendsozialarbeit nach den §§ 11,12 und 13 SGB VIII ist die Beachtung der Infektionsschutzregeln der § 3 Abs. § 88a SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und ... § 89 SGB VIII, Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a SGB VIII, Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege. § 13 SGB VIII stärken Um die soziale Ausgrenzung benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zu verhindern, müssen Förderangebote (weiter-)entwickelt werden und die Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene und auf Länderebene gestärkt sowie lokale Netzwerke entwickelt werden. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe. dejure.org Übersicht SGB VIII Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 14 SGB VIII § 11 Jugendarbeit § 12 Förderung der Jugendverbände § 13 Jugendsozialarbeit § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 15 Landesrechts- Das Gericht bestätigt den grundsätzlich vorhandenen Rechtsanspruch eines jungen Volljährigen (in diesem Fall des Geflüchteten) auf Leistungen nach § 13 (3) SGB VIII, wenn der Bedarf hinreichend nachgewiesen werden kann. (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Start Off nach §13 SGB VIII Zielgruppe Ziele Wie sollen die Ziele erreicht werden? 289 Entscheidungen zu § 13 SGB VI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16. a. § 21 SGB VIII, Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Sch... § 22a SGB VIII, Förderung in Tageseinrichtungen, § 23 SGB VIII, Förderung in Kindertagespflege. GRA SGB. Ihre Ziele sind in § 11 Abs.1 SGB VIII näher beschrieben. SGB VIII. Die Aussicht auf erfolgreiches Absolvieren einer Bildungsmaßnahme (Schule) begründet diesen Bedarf. bb. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. § 24 SGB VIII, Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespf... § 25 SGB VIII, Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, § 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe, § 32 SGB VIII, Erziehung in einer Tagesgruppe, § 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 SGB VIII, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Dieser Frage widmete sich auch die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und diskutierte die … I S. 1163) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Satz 2 macht davon eine für die Praxis bedeutsame Ausnahme für die U-25.Für sie sieht ei-nerseits § 13 SGB VIII Leistungen vor: a. Viele Fragen sich deshalb, ob nicht die Zeit der klassischen Jugendsozialarbeit vorbei ist und ob § 13 SGB VIII noch zeitgemäß ist. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendlic... § 36a SGB VIII, Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 SGB VIII, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 SGB VIII, Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 SGB VIII, Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, § 42 SGB VIII, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Bereichsmenu 1505446. rvRecht. SGB-VIII-REFORM »MITREDEN – MITGESTALTEN« • Wirksamer Kinderschutz (12.02.2019) Heimaufsicht • Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen • Schnittstelle Justiz • Beteiligung • Auslandsmaßnahmen • Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken (04.04.2019) 1 heißt es: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, AG SGB VIII) Vom 5. 2In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. § 89b SGB VIII, Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kinder... § 89c SGB VIII, Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsver... § 89d SGB VIII, Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, § 89e SGB VIII, Schutz der Einrichtungsorte, § 89f SGB VIII, Umfang der Kostenerstattung, § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung, § 92 SGB VIII, Ausgestaltung der Heranziehung, § 95 SGB VIII, Überleitung von Ansprüchen, § 97 SGB VIII, Feststellung der Sozialleistungen, § 97c SGB VIII, Erhebung von Gebühren und Auslagen, § 98 SGB VIII, Zweck und Umfang der Erhebung, § 101 SGB VIII, Periodizität und Berichtszeitraum, § 106 SGB VIII, Einschränkung eines Grundrechts, Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen, /Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SGB VIII - Sozialgesetzbuch, Achtes Buch/§§ 11 - 41, Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe/§§ 11 - 15, Erster Abschnitt - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz/, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137494,14. Juni 1990, BGBl. Sgb viii 41 - Der Gewinner Um Ihnen bei der Produktauswahl etwas unter die Arme zu greifen, hat unsere Redaktion schließlich einen Testsieger ausgesucht, welcher ohne Zweifel aus all den getesteten Sgb viii 41 beeindruckend auffällig war - insbesondere der Faktor Preis-Leistungs-Verhältnis. die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, grundsätzlich Vorrang. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. § 81 SGB VIII, Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen ... § 83 SGB VIII, Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium. § 13 SGB VIII – die Rechtsgrundlage der Jugendsozialarbeit Einleitung Vor nunmehr fast 20 Jahren ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialge-setzbuch VIII - SGB VIII) in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Jugend-wohlfahrtsgesetz (JWG) abgelöst. § 86 SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ... § 86a SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige. Sie richtet sich an alle Schüler/innen, ohne die einschränkenden Voraussetzungen des § 13 SGB VIII. In Abs. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. Juni 1990, BGBl. Teilnehmer werden Unsere Partner Hausaufgabenbetreuung „Start Off" „Start Off“ ist ein sozialpädagogisch orientiertes Angebot mit dem Ziel der Entwicklung schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Perspektiven für schulmüde Jugendliche. Rechtsprechung zu § 13 SGB VII. 1 SGB VIII Als Leistungen sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, deren Ziel es ist, die schulische und berufliche Ausbildung, Sgb viii 41 - Vertrauen Sie dem Favoriten der Tester Unsere Redaktion hat verschiedenste Hersteller & Marken verglichen und wir zeigen Ihnen hier die Ergebnisse unseres Tests. § 87 SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Ki... § 87a SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersa... § 87b SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfa... § 87c SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegscha... § 87d SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswes... § 87e SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, § 88 SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland. Wenn sie zum Ende dieses Artikels darauf hinweisen, dass der in Kürze erscheinende Entwurf der SGB VIII-Reform womöglich eine Streichung des oben zitierten Absatzes 2 des § 13 SGB VIII vorsehen könnte, deutet dies vielleicht auch darauf hin, dass unter anderem die seit mehreren Jahren zu erlebende Praxis der Zuweisung zum JobCenter gesetzlich manifestiert würde. Leistungen nach dem SGB II (Absatz 3) 7.1 Leistungen nach § 13 SGB VIII Nach Satz 1 haben die Leistungen der Jugendhilfe, z.B. Leistungen nach § 13 SGB VIII Auf der Rechtsfolgeseite der Norm sind in den Absätzen 1 bis 3 des § 13 SGB VIII verschie-denartige Leistungen vorgesehen. § 13 - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Auf § 13 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Leistungen der Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Hilfe zur Erziehung 1 bis 3, § 4 sowie § 5 Abs. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. § 56 SGB VIII, Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormu... § 57 SGB VIII, Mitteilungspflicht des Jugendamts, § 58 SGB VIII, Gegenvormundschaft des Jugendamts. § 42a SGB VIII, Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlich... § 42b SGB VIII, Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und ... § 42f SGB VIII, Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, § 43 SGB VIII, Erlaubnis zur Kindertagespflege, § 44 SGB VIII, Erlaubnis zur Vollzeitpflege, § 45 SGB VIII, Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 48a SGB VIII, Sonstige betreute Wohnform, § 50 SGB VIII, Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 SGB VIII, Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 SGB VIII, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. 13 SGB VIII, aber dieser betrifft nicht die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, sondern geht allein auf das Konto des Ausbaus der Schulsozialarbeit sowie der migrationsbezogenen Arbeit. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. 2 sind, können im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen. für diesen Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe findet sich in § 13 SGB VIII. § 58a SGB VIII, Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragunge... § 64 SGB VIII, Datenübermittlung und -nutzung. § 4 SGB VIII, Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendh... § 8 SGB VIII, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. § 65 SGB VIII, Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherische... § 68 SGB VIII, Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und de... § 69 SGB VIII, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämt... § 70 SGB VIII, Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 SGB VIII, Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a SGB VIII, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, § 74 SGB VIII, Förderung der freien Jugendhilfe, § 74a SGB VIII, Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 SGB VIII, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. News: Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII – eine Standortbestimmung. § 13 SGB VIII (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi-dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und 6 7. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. sich daher zur Aufgabe gemacht, Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII auf unterschiedlichem Wege faktisch zu stärken und rechtlich besser abzusichern. Nur durch striktes Einhalten der vorgegebenen Maßnahmen und des dauerhaften § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. § 86b SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen ... § 86c SGB VIII, Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständ... § 86d SGB VIII, Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden. Als „Motorwechsel in der Jugendhilfe“ hat es § 8b SGB VIII, Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Juge... § 9 SGB VIII, Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Ju... § 10 SGB VIII, Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, § 12 SGB VIII, Förderung der Jugendverbände, § 14 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 SGB VIII, Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 SGB VIII, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. (2) Gemeinden, die Aufgaben nach Absatz 1 wahrnehmen, bilden einen Jugendausschuß. Wenn es um die möglichst umfassende Teilhabe junger – auch geflüchteter – Menschen geht, sei damit häufig der Ruf nach (mehr) Jugendsozialarbeit verbunden, stellen Andrea Pingel (Grundsatzreferentin bei der BAG KJS) und Dr. Eric von Santen (Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Jugendinstitut) in ihrem Beitrag für das SGB VIII online Handbuch fest. § 52a SGB VIII, Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Gelt... § 53 SGB VIII, Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 SGB VIII, Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 SGB VIII, Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft. 22 Entscheidungen zu § 13 SGB VII in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13. Insbesondere vor dem Hintergrund der Reformierung des Kinder- und Jugendhilferechts, welche eine mögliche Streichung des § 13 SGB VIII vorsieht, ist der Artikel von großer Relevanz. § 18 SGB VIII, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und... § 19 SGB VIII, Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen.

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